Revision of the Japanese Insurance Business Act in 2014. Insurance Distribution Channels in Japan and New Rules on the Solicitation of Insurance

Autor*innen

  • Satoshi Nakaide

Abstract

In Japan gibt es zwei wichtige Gesetze zum Versicherungsrecht: Einerseits das Versicherungsgesetz, welches im Jahre 2008 zur grundlegenden Regelung von Versicherungsverträgen erlassen wurde; andererseits das Versicherungs­gewer­be­­gesetz (Englisch: Insurance Business Act, IBA), welches das Versi­che­rungs­gewerbe reguliert. Das IBA wurde im Jahre 1900 erlassen und 1939 grund­legend reformiert. Es hat den Rahmen für die Systematisierung des Ver­si­cherungs­gewerbes in Japan geschaffen. Im Zuge des Trends zur Dere­gu­lierung und Inter­nationalisierung wurde das IBA 1995 durch die Konso­li­dierung von drei Gesetzen stark überarbeitet, wobei die Regulierung der Pflichten von Ver­käufern nur minimal abgeändert wurde. Aufgrund der Not­wen­digkeit eines stärkeren Verbraucherschutzes hat das Aufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (Englisch: Financial Services Agency, FSA) die Überwachung von Versi­che­rungsgesellschaften durch die Anwendung von „soft law“ verstärkt, da das IBA keine umfassenden Angaben zu den Pflichten von Verkäufern machte.

Die beträchtliche Anzahl an Versicherungsverkäufern, so wie auch ihre Verschiedenartigkeit aufgrund von Größe, Expertise und Geschäftsmethoden kann als Charakteristi­kum der Situation in Japan angesehen werden. Die Anzahl von individuellen Versicherungsverkäufern beläuft sich auf über zwei Millionen für Schadensversicherungen und eine Million für Lebensversicherungen. Bei allgemeinen Versicherungen werden über 90 % der Versicherungsbeiträge aus Verkäufen durch Versiche­rungsvertreter generiert, die es in vielfältigsten Formen von Einzel­personen bis hin zu Großkonzernen gibt. Versicherungsmakler sind dagegen nur in begrenzten Bereichen aktiv. Bei Lebensversicherungen stellen bei den Lebensversicherungsgesellschaften angestellte Versicherungsvertreter den hauptsächlichen Verkaufskanal dar, wobei die Verkaufszahlen durch Versicherungsvertreter, einschließlich Banken, seit der Reform des IBA von 1995 zugenommen haben. In den letzten Jahren hat eine neue Art von Vertretern – sog. „Raiten-gata Läden“, die Versicherungen durch den Vergleich von Angeboten verschiedener Gesellschaften verkaufen –ihr Geschäft sowohl in den Bereich der Schadensversicherungen als auch Lebensversicherungen stetig ausgeweitet. Die Verbreitung dieser neuen Vertreter machte eine Reform des IBA notwendig.

Das IBA wurde 2014 novelliert, einerseits um den Veränderungen im Markt angepasst zu werden, andererseits um eine umfassende Darstellung der Pflichten von Verkäufern aufzunehmen. Durch die Reform von 2014 werden Verkäufern folgende Pflichten auferlegt: Die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen über das Versicherungsprodukt; die Feststellung der Kundenwünsche; das Angebot einer mit diesem Kundenwunsch übereinstimmenden Versicherung; sowie die Einholung einer Bestätigung vom Kunden, dass das angebotene Produkt mit dessen Wunsch übereinstimmt. Darüber hinaus müssen Versicherungsvertreter und -makler ein Steuerungs­system errichten, welches eine angemessene Art der Kundenwerbung sicher­stellt. Die Berechtigung der FSA zur Überwachung von Vermittlern und damit zusammenhängenden Parteien wurde ausgeweitet, und die FSA hat detaillierte Richtlinien zur Umsetzung dieser neuen Pflichten festgelegt.

Aufgrund der neuen Regelungen in Bezug auf die Kundenwerbung ist für den Vertrags­schluss und die Aufbewahrung von Beweisen ein bestimmtes Verfahren einzu­halten. Die neue Regelung soll die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern fördern und der Entstehung von Missverständnissen vorbeugen. Andererseits könnte eine zu detaillierte Regelung des Vertrags­schlusses die Kreativität im Markt hemmen und aufgrund der erhöhten Transaktionskosten zu höheren Prämien führen. Was die Verwaltungspflicht betrifft, so wäre eine Übertreibung verfahrenstechnischer Formalitäten durch Verkäufer denkbar. Diese nachteiligen Auswirkungen müssen bedacht werden, sodass die FSA die Kundenwerbung genau beobachten sollte, um festzustellen, ob die neuen Regelungen das erwünschte Ziel erreichen.

(Die Redaktion)

Downloads

Veröffentlicht

2017-12-19

Zitationsvorschlag

S. Nakaide, Revision of the Japanese Insurance Business Act in 2014. Insurance Distribution Channels in Japan and New Rules on the Solicitation of Insurance, ZJapanR / J.Japan.L. 44 (2017), 23–48.

Ausgabe

Rubrik

Symposium